Wiebe Winterdienst im Münsterland und Umgebung
Der Winter ist keine Jahreszeit, sondern eine Aufgabe. Räumen und Streuen auf Ihren Flächen: Von privaten Wohnobjekten bis hin zu Hektar großen Arealen im Münsterland und Umgebung. Mit effizienter Planung, Struktur und einem motivierten Team betreuen wir Ihre Liegenschaften gemäß der örtlich geltenden Straßenreinigungssatzung oder auch im 24 Std. Service. Unsere Arbeitskräfte bedienen Sie im gesamten Münsterland und stellen die Verkehrssicherung auf Ihren Grundstücken her. Wir beraten Sie gerne rundum das Thema gesetzlicher Räum- und Streudienst sowie mögliche Zusatzleistungen: Schneeabtransport, Schneeumlagerung, Dachräumung, Winterdienst außerhalb der gesetzlichen Räumzeiten und viele Mehr.
Alarmbereitschaft 24 Std.
Unsere Winterdienst-Zentrale ist während der Saison kontinuierlich besetzt. So können wir bei einem unerwarteten Wetterwechsel kurzfristig reagieren.
Voller Versicherungsschutz
Die Winterdienst – Versicherung ist trotz gewissenhafter Arbeit unerlässlich. Unser Servicepaket enthält die Absicherung und verursacht keinerlei Zusatzkosten.
Privat bis Gewerbe
Unsere Handkolonnen kümmern sich um die Räumung von Gehwegen, während unsere Räumfahrzeuge die Arbeit auf den Großflächen bewältigen.
Effizienz durch System
Wir nutzen ein ERP – System, welches unsere internen Abläufe bündelt und automatisiert. Profitieren Sie von unserem Winterdienst mit System.
Impressionen
Häufig gestelle Fragen
Wer ist verantwortlich?
In erster Linie ist der Eigentümer für den Räumdienst und die damit einhergehende Haftung verantwortlich. Diese Aufgabe kann er an den Mieter oder an einen Winterdienst-Anbieter delegieren.
Abgabe an den Mieter:
Der Übertrag muss in dem Miet- oder in einem Zusatzvertrag enthalten sein. Derartige Regelungen in Hausordnungen sind gültig, wenn diese ein Bestandteil der sonstigen Vereinbarungen sind. Achtung: Das Verletzen der übertragenen Räumpflicht stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und kann im Wiederholungsfall zur Kündigung des Mietvertrages führen.
Abgabe an Dienstleister:
Beide Parteien, Eigentümer und Mieter, dürfen die Räum- und Streupflicht an einen Anbieter abgeben. Wir entlasten und sichern den Verantwortlichen mit unserem Service vollumfänglich ab:
- Wetterüberwachung
- Kontrollfahrten
- Einsatzauslösung
- Räum- und Streudienst
- Haftung / Verkehrssicherung
Auf diesem Weg kommen Sie sicher und sorgenfrei durch den Winter.
In der Regel gelten die folgenden Räum- und Streuzeiten:
- werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr
In diesem Zeitraum müssen Sie:
- gefallenen Schnee nach Beendigung des Schneefalls räumen
- entstandene Glätte unverzüglich nach Auftreten der Glätte beseitigen
Lesen Sie die Reinigungssatzung Ihrer Stadt, da die Vorgaben je nach Ort abweichen. Nur so kann die Verkehrssicherung gewährleistet werden.
Die Streu- und Schneeräumpflicht gilt darüber hinaus für die Öffnungs- und Arbeitszeiten Ihres Betriebes. Bei einem 24 / 7 Betrieb muss Schnee und Glätte durchgehend bekämpft werden.
Unsere Einsatzzentrale ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche aktiv. Dementsprechend umfasst unser Angebot bei Bedarf auch eine Schnee- und Glätte-Bekämpfung rund um die Uhr.
Die Räum- und Streupflicht schreibt vor, auf welchen Flächen und in welchem Ausmaß der Winterdienst zu erbringen ist.
Alle Bereiche im Überblick:
- Am Grundstück angrenzende Bürgersteige und Gehwege in 1 bis 2 Metern Breite
- Wege zu Hauszugängen, Garagen und Mülltonnenstellplätze
- Fahrbahnen und Gehwege auf dem Betriebsgelände
- Feuerwehrzufahrten
- Optional: Parkflächen
Die Satzung Ihrer Stadt bestimmt die Räumbreite auf den öffentlichen Gehwegen, welche zwingend einzuhalten ist. Es reicht nicht aus lediglich einen schmalen Pfad freizuräumen.
Es gilt die allgemeine Regelung: Es müssen zwei Personen aneinander vorbeilaufen können.
Mieter
Der Räum- und Streudienst fällt gemäß § 35a Abs. 2 EstG unter die „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und das bedeutet für den Mieter: 20 % des Rechnungsbetrages, maximal 4.000,00 €, sind von der Lohnsteuer absetzbar.
Ein Bespiel
Der Mieter gibt Gesamtkosten in Höhe von 500 € in seiner Steuerklärung an. Davon werden 20% geltend gemacht und die Ersparnis erstreckt sich auf 100,00 €.
Unternehmer oder Vermieter
Beauftragt ein Unternehmen eine Fachfirma, gilt diese Aufwendung als Betriebsausgabe und ist im Ganzen steuerlich absetzbar. Ebenso kann der Vermieter die gesamten Kosten als Werbungskosten deklarieren.
Die individuelle Preisgestaltung gehört zu unserem Service und somit lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Wir berücksichtigen die Lage und Größe Ihres Objektes, unsere Kapazitäten sowie die Anzahl der Wintertage in Ihrer Region. Unsere Preise für den Winterdienst enthalten neben dem Räum- und Streudienst eine Reihe von weiteren Leistungen:
- Objektplan und Einweisung
- Tourenplanung
- Wetterüberwachung
- Kontrollfahrten
- Maschinen, Personal und Streugut
- 24 / 7 Bereitschaft
- Beratung
Fragen sie einfach an
Wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte dieses Kontaktformular. Wir stehen Ihnen gerne auch für ein Telefongespräch zur Verfügung.
Ein Einsatz pro Tag reicht nicht immer aus. Bei wieder aufkommendem Schneefall oder erneuter Glättebildung muss man gemäß der Satzung auch mehrmals täglich raus.
So funktioniert’s!
Von der Anfrage bis zum Auftrag
1. Anfrage
2. Flächenplan
3. Kontrolle
4. Auftrag
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Wir bedienen die folgenden Liegenschaften und Auftraggeber:
- Haus- und WEG-Verwaltungen
- Städte und Kommunen
- Sportplätze und Freibäder
- Industrie und Handel
- Gewerbliche Immobilien
- Schulen und Kindergärten
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