Jetzt Winterdienst in Everswinkel sichern!

  • Sofortangebot in 24 Stunden
  • Schneeräumung gemäß städtische Vorgaben
  • Fachmännische Planung ohne Selbstverwaltung
  • Einsatzzentrale durchgehend erreichbar
  • Volle Haftungsübernahme

Anfrageformular

    *Pflichtfeld. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

    Von Anfang an für optimale Immobilienbetreuung

    Expertise in Winterdienst

    Wir übernehmen den Räum- und Streudienst in Everswinkel und sorgen für Ihre Sicherheit bei winterlichen Bedingungen. Unser Rundum-Sorglos-Paket umfasst Wetterkontrollen in der Nacht sowie eine Dokumentation des Räum- und Streudienstes. Mit unserer Expertise entbinden wir Sie von der Pflicht zum Winterdienst und übernehmen die Haftung gemäß den Vorgaben der Stadt Everswinkel.

    Unsere Einsatzzentrale koordiniert die Schneeräumung und Glättebeseitigung. Wir kümmern uns sowohl um öffentliche Gehwege und Hauszugänge als auch um Großflächen wie Parkplätze von Handelsketten.

    Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Aufmaß und eine Beratung zum Umfang Ihrer Räum- und Streupflicht an. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Service.

    Roman Wiebe

    Wappen Stadt Coesfeld, NRW

    Das schreibt die Stadt Everswinkel vor:

    Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen..

    https://www.everswinkel.de/de-wAssets/docs/rathaus/satzungen/…

    Was passiert, wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird?

    Wenn der Winterdienst, Streudienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird und es dadurch zu Unfällen kommt, so haftet in der Regel der Hauseigentümer oder -verwalter oder der Mieter, wenn dies so festgelegt ist. Dieser kann dann vom Geschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es also wichtig, den Winterdienst regelmäßig und gründlich durchzuführen. Durch die Beauftragung unserer Firma übertragen Sie die Haftung auf uns und sind somit bestens abgesichert.

    Das gilt für folgende Stadtteile: Everswinkel und Alverskirchen

    Tipps für einen reibungslosen Ablauf

    Nun, da Sie wissen, welche Pflichten Sie im Zusammenhang mit dem Winterdienst haben, möchten wir Ihnen gerne einige Tipps mit auf den Weg geben, damit der Dienst reibungslos abläuft.

    • Nutzen Sie unser kostenloses Aufmaß, das Sie mit unserem Angebot erhalten. Überprüfen Sie dieses sorgfältig vor der Beauftragung. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Beratung zur Verfügung.

    • Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig darüber, wenn Sie einen Winterdienst beauftragen. Möglicherweise sind auch sie interessiert und Sie können gemeinsam einen größeren Auftrag erteilen. Dies kann zu attraktiven Rabatten führen.

    • Teilen Sie uns mit, ob Natursteine oder andere empfindliche Bodenbeläge auf Ihren Außenflächen vorhanden sind. So können wir spezielles Streugut verwenden, um Ihre Böden besonders zu schützen.

    • Haben Sie Ihre Flächen erweitert? Einen neuen Gehweg oder Parkplatz gepflastert? Geben Sie uns Bescheid, damit wir die neuen Flächen in unseren Winterdienst berücksichtigen können.

    • Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Auftrag aus der letzten Saison weiterläuft. Falls dies nicht der Fall ist, geben Sie rechtzeitig einen neuen Auftrag ab, um Unterbrechungen im Winterdienst zu vermeiden.

    Wer übernimmt den Winterdienst in Everswinkel?

    In den meisten Fällen ist der Hauseigentümer oder -verwalter für den Winterdienst zuständig. Wenn in einem Mehrparteienhaus jedoch ein Hausmeister angestellt ist, so übernimmt dieser in der Regel die Aufgabe des Winterdienstes. In jedem Fall sollte aber vorher abgeklärt werden, wer für den Winterdienst zuständig ist. Es kann aber auch im Mietvertrag festgelegt werden, dass die Mieter selbst für den Winterdienst zuständig sind. So übergibt der Vermieter dem Mieter die Pflicht des Winterdienst, Streudienstes.

    Gelber Radlader mit Schneeketten schiebt volle Schaufel Schnee auf Parkplatz, demonstriert Winterdienst in Münster.

    Häufig gestellten Fragen

    Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Die Übernahme des Winter­dienstes birgt Verantwortung und ist mit Pflichten verbunden. Werden diese nicht ein­gehalten und ein Mensch stürzt, kann es teuer werden. Es drohen Buß- und Schmerzens­gelder sowie Schaden­ersatz­ansprüche. Es stellt sich die Frage:

    Wer ist verantwortlich?
    In erster Linie ist der Eigentümer für den Räumdienst und die damit ein­her­gehende Haftung verant­wortlich. Diese Aufgabe kann er an den Mieter oder an einen Winter­dienst-Anbieter delegieren.

    Abgabe an den Mieter:
    Der Übertrag muss in dem Miet- oder in einem Zusatz­vertrag enthalten sein. Derartige Regelungen in Haus­ordnungen sind gültig, wenn diese ein Bestand­teil der sonstigen Verein­barungen sind. Achtung: Das Verletzen der über­tragenen Räum­pflicht stellt einen wesent­lichen Vertrags­bruch dar und kann im Wieder­holungs­fall zur Kündigung des Miet­vertrages führen.

    Abgabe an Dienstleister:
    Beide Parteien, Eigentümer und Mieter, dürfen die Räum- und Streupflicht an einen Anbieter abgeben. Wir entlasten und sichern den Verant­wortlichen mit unserem Service vollumfänglich ab:

    • Wetter­überwachung
    • Kontrollfahrten
    • Einsatzauslösung
    • Räum- und Streudienst
    • Haftung / Verkehrs­sicherung

    Auf diesem Weg kommen Sie sicher und sorgenfrei durch den Winter.

    Der Winterdienst erfolgt mindestens nach den Vorgaben der örtlichen Winter­dienst Satzung.

    In der Regel gelten die folgenden Räum- und Streuzeiten:

    • werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    • sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr

    In diesem Zeitraum müssen Sie:

    • gefallenen Schnee nach Beendigung des Schneefalls räumen
    • entstandene Glätte unverzüglich nach Auftreten der Glätte beseitigen

    Lesen Sie die Reinigungs­satzung Ihrer Stadt, da die Vorgaben je nach Ort abweichen. Nur so kann die Verkehrs­sicherung gewähr­leistet werden.

    Die Streu- und Schnee­räumpflicht gilt darüber hinaus für die Öffnungs- und Arbeits­zeiten Ihres Betriebes. Bei einem 24 / 7 Betrieb muss Schnee und Glätte durch­gehend bekämpft werden.

    Unsere Einsatz­zentrale ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche aktiv. Dement­sprechend umfasst unser Angebot bei Bedarf auch eine Schnee- und Glätte-Bekämpfung rund um die Uhr.

    Die Räum- und Streupflicht schreibt vor, auf welchen Flächen und in welchem Ausmaß der Winterdienst zu erbringen ist.

    Alle Bereiche im Überblick:

    • Am Grundstück angrenzende Bürgersteige und Gehwege in 1 bis 2 Metern Breite
    • Wege zu Hauszugängen, Garagen und Müll­tonnen­stellplätze
    • Fahrbahnen und Gehwege auf dem Betriebsgelände
    • Feuerwehr­zufahrten
    • Optional: Parkflächen

    Die Satzung Ihrer Stadt bestimmt die Räumbreite auf den öffent­lichen Gehwegen, welche zwingend einzuhalten ist. Es reicht nicht aus lediglich einen schmalen Pfad freizuräumen.
    Es gilt die allgemeine Regelung: Es müssen zwei Personen aneinander vorbeilaufen können.

    Mieter
    Der Räum- und Streudienst fällt gemäß § 35a Abs. 2 EstG unter die „haushalts­nahen Dienst­leistungen“ und das bedeutet für den Mieter: 20 % des Rechnungs­betrages, maximal 4.000,00 €, sind von der Lohnsteuer absetzbar.

    Ein Bespiel
    Der Mieter gibt Gesamtkosten in Höhe von 500 € in seiner Steuer­klärung an. Davon werden 20% geltend gemacht und die Ersparnis erstreckt sich auf 100,00 €.

    Unternehmer oder Vermieter
    Beauftragt ein Unternehmen eine Fachfirma, gilt diese Aufwendung als Betriebs­ausgabe und ist im Ganzen steuerlich absetzbar. Ebenso kann der Vermieter die gesamten Kosten als Werbungs­kosten deklarieren.

    Die individuelle Preis­gestaltung gehört zu unserem Service und somit lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Wir berück­sichtigen die Lage und Größe Ihres Objektes, unsere Kapazitäten sowie die Anzahl der Wintertage in Ihrer Region. Unsere Preise für den Winterdienst enthalten neben dem Räum- und Streudienst eine Reihe von weiteren Leistungen:

    • Objektplan und Einweisung
    • Tourenplanung
    • Wetterüberwachung
    • Kontrollfahrten
    • Maschinen, Personal und Streugut
    • 24 / 7 Bereitschaft
    • Beratung

    Fragen sie einfach an
    Wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses und unver­bindliches Angebot. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte dieses Kontaktformular. Wir stehen Ihnen gerne auch für ein Telefongespräch zur Verfügung.

    In der Straßen­reinigungs­satzung sind die Räum- und Streuzeiten vor­geschrieben. In diesem Zeitraum muss der Winterdienst nach der Beendigung des Schnee­falls und unverzüglich nach der Glätte­bildung erfolgen.

    Ein Einsatz pro Tag reicht nicht immer aus. Bei wieder auf­kommendem Schneefall oder erneuter Glätte­bildung muss man gemäß der Satzung auch mehrmals täglich raus.

    Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?

    Wir bedienen die folgenden Liegenschaften und Auftraggeber:

    • Haus- und WEG-Verwaltungen
    • Städte und Kommunen
    • Sportplätze und Freibäder
    • Industrie und Handel
    • Gewerbliche Immobilien
    • Schulen und Kindergärten
    • Vereine und Handelsketten

    Kostenloses Angebot und fachmännische Beratung einholen.

      *Pflichtfeld. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

      Unsere Kapazitäten umfassen folgende Einsatzgebiete in NRW:

      Deutschlandkarte, NRW markiert

      … auch in vielen weiteren Städten, fragen sie einfach an.