Winterdienst auf dem Betriebsgelände: Pflichten und Haftungsrisiken minimieren
Sobald der Winter Einzug hält, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, das Betriebsgelände bei Schnee, Eis und Nässe sicher zu machen. Der Winterdienst gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers und ist unverzichtbar, um Unfälle zu vermeiden. Doch wie geht man dabei effizient vor, welche Vorschriften gilt es zu beachten und wie kann man mögliche Haftungsrisiken minimieren?
Gesetzliche Regelungen zum Winterdienst auf dem Betriebsgelände
Die Verkehrssicherungspflicht für Unternehmen besagt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, dafür verantwortlich ist, Schäden Dritter zu verhindern. Dazu müssen alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden. Dies betrifft auch den Winterdienst, da nicht ausreichend gesicherte Bereiche bei Schnee und Eis zu Schadensersatzansprüchen führen können (gemäß § 823 BGB).
Darüber hinaus haben Arbeitgeber eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Selbst wenn das Firmengelände einem Dritten gehört und dieser eigentlich für den Winterdienst verantwortlich ist, sollten Sie dennoch sicherstellen, dass die Hauptzugänge frei von Schnee und Eis sind, um die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten.
Effektiver Winterdienst: Das Wichtigste auf einen Blick
Beim Winterdienst auf dem Betriebsgelände gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht das gesamte Gelände von Schnee befreien muss. Wichtig ist, dass die Wege zu den betriebswichtigen Bereichen während der Betriebszeiten geräumt sind. Von den Mitarbeitern wird erwartet, geräumte Flächen zu nutzen und vorsichtig zu handeln.
Externe Winterdienste beauftragen: Darauf müssen Sie achten
Für viele Unternehmen ist es sinnvoll, den Winterdienst an einen externen Dienstleister auszulagern. Durch die Beauftragung eines Fachbetriebs stellen Sie sicher, dass die Räum- und Streupflichten zuverlässig erfüllt werden. Achten Sie jedoch darauf, mit dem Dienstleister klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen, wann und in welchem Umfang geräumt werden soll – idealerweise noch vor Beginn des Arbeitstages.
Selbst wenn ein externer Dienstleister für den Winterdienst zuständig ist, bleibt das Unternehmen in der Verantwortung, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Dienst nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. In solchen Fällen müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Streumittel sind geeignet?
Es gibt zwei Arten von Streumitteln:
- Tauende Mittel, wie beispielsweise Streusalz, das Schnee und Eis schmelzen lässt.
- Abstumpfende Mittel, wie Sand oder Splitt, die durch erhöhte Reibung die Rutschgefahr vermindern.
Streusalz hat in vielen Städten und Gemeinden jedoch an Bedeutung verloren, da es negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Pflanzen und Tierpfoten können geschädigt werden, zudem fördert es die Korrosion an Fahrzeugen und Infrastruktur. Daher ist der Einsatz oft nur in Ausnahmefällen erlaubt. Verwenden Sie stattdessen umweltfreundliche, abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt, die den Anforderungen der Gemeinde entsprechen.
Praxis-Tipp: Auch wenn der Winterdienst durch einen externen Dienstleister erfolgt, ist es ratsam, selbst eine Grundausstattung an Streumitteln und Schneeräumgeräten im Unternehmen bereitzuhalten.
Wichtige Winterdienst-Tipps für Unternehmen
- Öffentliche Wege räumen: Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen liegt die Räum- und Streupflicht meist bei den Städten und Gemeinden. Diese übertragen die Verantwortung jedoch häufig auf die angrenzenden Grundstückseigentümer – in diesem Fall auch auf Unternehmen.
- Firmenparkplätze und Zuwege sichern: Unternehmer müssen dafür sorgen, dass die wichtigsten Verkehrswege auf dem Betriebsgelände, wie Zufahrten und Parkplätze, sicher begeh- und befahrbar sind. Zusätzlich sollten potenzielle Gefahrenstellen mit Warnschildern gekennzeichnet werden.
- Mitarbeiter informieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefahrenquellen aufgeklärt sind. Weisen Sie sie an, die geräumten Wege zu nutzen und auf Schnee und Glätte besonders vorsichtig zu reagieren.
- Wann sollte geräumt werden? Der Winterdienst im Unternehmen muss spätestens vor Arbeitsbeginn abgeschlossen sein. Beginnt der Betrieb um 7:00 Uhr, sollte bereits eine Stunde vorher geräumt und gestreut werden. Auch bei Lieferverkehr muss das Gelände entsprechend gesichert sein.
- Externe Winterdienste richtig beauftragen: Treffen Sie schriftliche Vereinbarungen mit einem Winterdienstleister. Legen Sie fest, wann, wo und in welchem Umfang der Dienstleister tätig werden soll, und überwachen Sie die Ausführung stichprobenartig.
- Dokumentation von Unfällen: Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall auf dem Betriebsgelände, sind Sie als Arbeitgeber durch die Unfallversicherung vor Haftungsansprüchen von Mitarbeitern geschützt. Bei Besuchern, Lieferanten oder Fremdfirmenmitarbeitern können jedoch Ansprüche entstehen, wenn die Streu- und Räumpflichten vernachlässigt wurden. Sorgen Sie daher dafür, dass Unfälle immer dokumentiert werden – wer war beteiligt, welche Bedingungen herrschten, und gibt es Zeugen?
Fazit: So reduzieren Sie das Haftungsrisiko im Winter
Der Winterdienst auf einem Betriebsgelände ist eine wichtige Verantwortung, die Sie als Unternehmen ernst nehmen müssen. Mit klaren Regelungen, der Beauftragung eines zuverlässigen Winterdienstes und der richtigen Ausstattung im Unternehmen können Sie Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig für Sicherheit sorgen.
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