Winterdienst im Mehrfamilienhaus: Wer trägt die Verantwortung?
Mit dem Winter kommen nicht nur Schnee und kalte Temperaturen, sondern auch Pflichten für Immobilienbesitzer und Mieter. Besonders in einem Mehrfamilienhaus stellt sich oft die Frage: Wer ist für den Winterdienst verantwortlich? Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab. In diesem Leitfaden erklären wir, welche Aufgaben Vermieter, Mieter und die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Winter haben, wer bei Unfällen haftet und wie die Kosten des Winterdienstes aufgeteilt werden können.
Wer ist für den Winterdienst im Mehrfamilienhaus zuständig?
Grundsätzlich gilt:
- Vermieter: Der Vermieter trägt in der Regel die Verantwortung für die Schneeräumung, da er verpflichtet ist, das Grundstück sicher zu halten.
- Mieter: Diese Verpflichtung kann jedoch im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. In diesem Fall sind die Mieter verantwortlich für das Schneeräumen und Streuen.
- WEG: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Winterdienst oft von der Verwaltung organisiert. Diese kann entweder einen professionellen Winterdienst beauftragen oder die Eigentümer selbst einteilen.
Eine Hausverwaltung kann den Winterdienst zuverlässig organisieren und gleichzeitig für eine faire Kostenaufteilung in der Nebenkostenabrechnung sorgen. Dies kann für Immobilienbesitzer von Vorteil sein.
Pflichten des Vermieters beim Winterdienst
Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, dass die Zugänge, Gehwege und gemeinschaftlich genutzten Flächen eines Mehrfamilienhauses sicher und schnee- sowie eisfrei gehalten werden. Konkret bedeutet dies:
- Sicherheitsvorkehrungen treffen: Sie müssen sicherstellen, dass niemand auf den Wegen rund um das Gebäude stürzt. Dazu gehört das rechtzeitige Schneeräumen und das Streuen bei Glätte.
- Delegation der Aufgaben: Diese Aufgaben können Sie an die Mieter delegieren, sofern dies klar im Mietvertrag festgehalten ist.
- Bereitstellung der Ausrüstung: Wenn Mieter den Winterdienst übernehmen, sollten Sie als Vermieter die notwendigen Werkzeuge wie Schneeschaufeln und Streumittel bereitstellen.
Haftung bei Unfällen durch unzureichenden Winterdienst
Die Haftung bei Unfällen aufgrund mangelnder Winterwartung kann variieren. Wenn jemand auf nicht geräumten oder schlecht gestreuten Wegen stürzt, haftet in der Regel derjenige, der für den Winterdienst verantwortlich ist:
- Vermieter: Wenn der Vermieter die Pflicht zur Schneeräumung nicht an die Mieter übertragen hat, kann er für Unfälle haftbar gemacht werden.
- Mieter: Haben die Mieter den Winterdienst übernommen, sind sie bei Vernachlässigung dieser Pflicht haftbar.
- WEG: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft haftet in der Regel die gesamte Gemeinschaft, es sei denn, die Verantwortung wurde einem einzelnen Eigentümer übertragen.
Winterdienstpflichten der Mieter
Wenn Sie als Mieter für den Winterdienst verantwortlich sind, sollten Sie Folgendes beachten:
- Mietvertrag prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Verpflichtung zum Winterdienst im Mietvertrag klar geregelt ist.
- Pflichtzeiten beachten: Der Winterdienst muss in der Regel frühmorgens, oft bis 07:00 oder 08:00 Uhr, und abends bis 20:00 Uhr erledigt sein. An Feiertagen gelten häufig andere Zeiten.
- Lokale Vorschriften: Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt über spezifische Regelungen, da diese variieren können.
Winterdienst in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
In einer WEG ist der Winterdienst oft eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Durchführung und Organisation werden in der Regel folgendermaßen geregelt:
- Beschluss der Eigentümerversammlung: Die Eigentümer einigen sich häufig darauf, ob ein externer Winterdienst beauftragt wird oder ob die Eigentümer den Dienst selbst übernehmen.
- Rotationsprinzip: Wenn der Winterdienst intern geregelt wird, wird oft ein Rotationsprinzip angewandt, bei dem die Eigentümer abwechselnd für die Schneeräumung zuständig sind.
- Dokumentation: Es ist wichtig, dass alle Regelungen und Verantwortlichkeiten zum Winterdienst genau festgehalten und zugänglich gemacht werden.
Fazit: Winterdienst im Mehrfamilienhaus
Der Winterdienst in einem Mehrfamilienhaus bringt einige Herausforderungen mit sich, kann aber durch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten erfolgreich organisiert werden:
- Verantwortlichkeit: In der Regel ist der Vermieter für den Winterdienst verantwortlich, kann diese Pflicht jedoch auf die Mieter oder die WEG übertragen.
- Haftung: Unabhängig davon, ob der Vermieter, ein Mieter oder die WEG verantwortlich ist – bei Unfällen aufgrund von Vernachlässigung der Schneeräumung drohen Haftungsansprüche.
- Kosten: Die Kosten für den Winterdienst können auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung vorgesehen ist.
- Externe Beauftragung: Ein externer Winterdienst bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit und Haftungssicherheit.
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