Winterdienstpflichten 2025 | Wer haftet bei Unfällen?

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Einleitung: Mit dem Beginn der Winterzeit steht für Hausbesitzer und Gewerbetreibende nicht nur die Vorfreude auf die idyllische Schneelandschaft, sondern auch die Verpflichtung zur Schneeräumung an. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten im Rahmen des Winterdienstes bestehen, wie die Haftungsfragen geregelt sind und wie Sie sich effektiv absichern können.

Verantwortlichkeiten beim Winterdienst: Die Pflicht zur Schneeräumung und zum Streuen bei Eisglätte liegt grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern. Dies betrifft sowohl private Wohngebäude als auch gewerbliche Objekte. Allerdings können diese Pflichten per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Gewerbetreibende müssen zudem sicherstellen, dass die Zugänge und Parkflächen vor ihren Geschäftsräumen sicher begehbar sind.

Haftung bei Verletzung der Winterdienstpflicht: Wenn durch eine unterlassene oder unzureichende Schneeräumung Unfälle passieren, kann das zu Haftungsansprüchen führen. Eigentümer oder Verantwortliche können für Schäden haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Räumpflicht vernachlässigt wurde. Dies kann sowohl zivilrechtliche Klagen als auch finanzielle Forderungen nach sich ziehen.

Absicherung durch Beauftragung externer Dienstleister: Durch die Beauftragung einer erfahrenen Fachfirma minimieren Sie das Risiko, dass auf Ihrem Grundstück Unfälle geschehen. Sollte es dennoch einmal zu einem Vorfall kommen, sind professionelle Anbieter in der Regel umfassend versichert, was Sie vor potenziellen Haftungsansprüchen schützt.

Was tun, wenn die Schneeräumpflicht nicht eingehalten werden kann? Falls Sie aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht in der Lage sind, die Schneeräumung selbst durchzuführen, empfiehlt es sich, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. Nichtbeachtung kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch dazu, dass die Kosten für eine von der Stadt durchgeführte Räumung in Rechnung gestellt werden.

Gesetzliche Vorgaben und örtliche Regelungen: Die genauen Bestimmungen zur Schneeräumung variieren je nach Ort und können in den kommunalen Satzungen eingesehen werden. Diese regeln üblicherweise die Zeitfenster für die Räumung, die zulässigen Streumittel und die spezifischen Anforderungen für Gehwege sowie öffentliche Bereiche.

Abschluss: Die Verantwortung für den Winterdienst und das Wissen um die damit verbundenen Haftungsrisiken sind für jeden Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden essenziell. Durch die Einhaltung der Räumpflichten können Sie sich und andere vor den Gefahren des Winters schützen. Wenn Sie professionelle Unterstützung beim Winterdienst benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Team gerne zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Immobilie sicher und frei von winterlichen Risiken zu halten.

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